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Vereinschronik

 

 

         Tagesordnung Sa. 05.04.24


  1. Begrüßung

  2. Bericht des 1. Vorsitzenden/Totenehrung

  3. Bericht des Sportwartes

  4. Bericht des Kassiers

  5. Bericht der Kassenprüfer

  6. Entlastung der Vorstandschaf

  7. Neuwahl

  8. Satzungsänderung

    §2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

    Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit eine von der
    Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergütung erhalten.“
    Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf und unter Berücksichtigung
    der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage des Vereins kann die Mitgliederversammlung beschließen,
    dass Vereins- und Organämter auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung
    gemäß § 3 Nr.26a EstG ausgeübt werden. Zur Anwendung sollen auch die Ehrenamts- u. Übungsleiterpauschalen kommen.
    Die Entscheidung über eine entgeltliche Tätigkeit trifft der Vorstand. Dies gilt auch für Beginn, Inhalt und Beendigung des Vertrages.

    §14 Auflösung des Vereins, PKt. 2

    Das nach Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks verbleibende Vermögen steuerbegünstigter Zwecke fällt das
    Vermögen
    an die  Stadt Simbach / Inn mit der Maßgabe, es wiederum unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im
    Sinne der Satzung zu verwenden.

    § 10 Mitgliederversammlung

    Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Als schriftliche Einladung gilt auch der elektronische Postweg (z.B. E-mail oder WhatsApp).

  9. Ehrungen

  10. Sonstiges